Die Warte des Tempels

Monatsschrift für offenes Christentum

Ausgabe 171/4 - April 2015

 

 

Miteinander essen - Peter Lange

Teresa von Ávila - Jürgen Linnewedel

Gastfreundschaft - eine noble Tugend? - Felix Schreiber

Kirchenasyl - Brigitte Hoffmann

Was heißt schon "alt" ? - Hanna Thaler

Gott heißt nur anders - Jörg Klingbeil

Miteinander essen

Die Bedeutung des Gemeinschaftsmahls

Seit längerer Zeit bietet unsere Gemeinde ihren Mitgliedern und Freunden ab und zu ein gemeinschaftliches Mittagsmahl in den Räumen des Gemeindehauses an. Diese Möglichkeit, nach einem vormittäglichen Gottesdienst noch im Gespräch mit anderen und mit einer sättigenden Mahlzeit zusammen zu bleiben, ist bisher erfreulich gut angenommen worden. Wir sind denjenigen unter uns dankbar, die sich für die Zubereitung und das Auftischen der Speisen sowie den nachfolgenden Abwasch des Geschirrs zur Verfügung stellen.

Ich kann mich noch gut daran erinnern, wie vor vielen Jahren, als es dieses Angebot noch nicht gab, der Vorschlag gemacht wurde, dass wir nach einer Morgenandacht nicht wieder schnell auseinander eilen, sondern Gemeinschaft noch auf ein Mittagessen in einem Speise­lokal ausdehnen sollten. Die inzwischen eingetretene Möglichkeit der Tischgemeinschaft im eigenen Gemeindehaus gab den Anlass, diesen Wunsch häufiger in die Praxis umzusetzen.

In einer Zeit, in der viele aus der älteren Generation ihr Mittagsmahl nur einzeln oder zu zweit einnehmen, kommt die Teilnahme an einer langen Mittagstafel mit Gesprächspartnern rechts und links und gegenüber sowie einem anfangs gesprochenen Tischgebet und gemein­samem Händereichen dem Wunsch entgegen, am Leben anderer auch in dieser Form teil­zunehmen.

Eine gemeinsame Mahlzeit ist Ausdruck von Verbundenheit und ein Zeichen dafür, dass wir trotz unterschiedlicher Lebensführung in den fundamentalen Dingen des Lebens Gemein­samkeit haben. Freunde, die miteinander am Tisch sitzen, suchen nach der menschlichen Nähe von anderen. Meinungsunterschiede und Streitpunkte treten dabei in den Hintergrund. Gesucht wird nach Themen des Alltags, die wir miteinander teilen und besprechen können.

Mit unseren Gemeinschaftsmahlzeiten knüpfen wir an urchristliche Vorbilder an. Von den Angehörigen der Urgemeinde in Jerusalem heißt es (in der Apostelgeschichte 2,46): »Sie hielten in ihren Häusern das Mahl des Herrn und aßen gemeinsam, mit jubelnder Freude und reinem Herzen.« Über Jesus selbst sind viele Szenen in den Evangelien wiedergegeben, bei denen er mit seinen Anhängern zur Essenszeit »das Brot nahm, ein Dankgebet sprach, es brach und ihnen gab«. Das Mahl mit anderen ist bei ihm zum Motiv vieler Weisungen und Gleichnisse geworden (Hochzeitsmahl, Festmahl, Gastmahl). Bei der »Speisung der 5000« wurde die einfache Mahlzeit Jesu mit seinen Jüngern in eine größere Teilnehmerzahl hineinprojiziert.

Es war in jedem Fall ein Sättigungsmahl gewesen und nicht »ein steifes und förmliches Ritual« mit sakramentalem Charakter, wie Norbert Scholl das daraus abgeleitete Abendmahl in seiner jüngst erschienenen kritischen Schrift »Wozu noch Christentum? Was nicht verloren gehen darf und worauf verzichtet werden sollte« bezeichnet. Er führt aus, wie Jesus mit seinen Mitmenschen »das alltägliche, ,gewöhnliche‘ Brot aß, das Menschen zum Leben und zum Überleben brauchen«, und mit ihnen »Wein trank, der Freude ins Leben bringen kann«.

Aus dem Rückbezug auf das Mahlverständnis von Jesus ist erkennbar, warum wir Templer in unserer Gemeinschaft das kirchlich geprägte Abendmahl aufgegeben haben. Unser früherer Gebietsleiter Jon Hoffmann bemerkt dazu, dass das von uns gepflegte Gemeinschaftsmahl »den Vorzug hat, keine magische Wirkung und keinen unchristlichen Glanz für sich zu beanspruchen«.

Es ist durchaus in unserem Sinne, was Norbert Scholl noch über die Tisch­gemeinschaft in seinem Buch schreibt: »Gemeinsames Essen und Trinken begründet Lebensgemeinschaft. Es ist die Sache von Menschen, die als Familie zusammengehören oder die als Freunde miteinander leben und füreinander einstehen wollen. Es kann auch Zeichen der Versöhnung zwischen Entfremdeten und Verfeindeten sein. Jesus deutet die gemeinsamen Mahlzeiten als Gleichnis für die anbrechende neue Welt Gottes, von der niemand ausgeschlossen sein soll.«

Agapefeier

Einmal im Jahr, an Gründonnerstag, erhält unser templerisches Gemeinschafts­mahl einen besonders feierlichen Rahmen, indem es dem Gedenken an Jesus und seiner Lehre von der Nächstenliebe gewidmet ist. Dabei soll auch der Blumenschmuck und besinnliche Musik unser Fühlen und Denken bewegen. Wir haben diese Gemeinde-Zusammenkunft deshalb »Agapefeier« (Agape = Gottes- und Nächstenliebe) genannt, weil die liebenswerte Verbun­denheit mit anderen dabei bestimmend sein soll. Wir laden jeden, der diesem Gedenktag an Jesu Tischgemeinschaft Aufmerksamkeit schenken will, ein, am Donnerstag, 2. April, um 18 Uhr im Gemeindehaus der Tempelgemeinde an unserer diesjährigen Agapefeier teilzunehmen.

Peter Lange

Teresa von Ávila

Ihr spiritueller Weg

Spiritualität aus längst vergangenen Tagen, aus der Zeit des ausgehenden Mittelalters - kann das beute noch von Interesse, ja vielleicht sogar hilfreich sein? Schaut man auf Teresa von Ávila, jetzt, 500 Jahre nach ihrem Geburtstag, so kann man das mit Freude bejahen. Faszinierendes und Erstaunliches findet sich - hilfreich, horizonterweiternd, bewegend. So jedenfalls empfinde ich es. In diesem Beitrag möchte ich mich beschränken auf die spirituelle Seite ihres Lebens und Lehrens. Schon das ist in der Kürze eines Artikels kaum zu fassen. Jürgen Linnewedel

 

Zwei Zitate stelle ich voran; sie mögen einen ersten Eindruck davon vermitteln, wie Teresas Spiritualität geprägt war - und worauf es ihr wesentlich ankam auf ihrem spirituellen Weg (alle kursiven Zitate aus: »Theresia von Jesu, Die Seelenburg der Heiligen Theresia von Jesu« Sämtliche Schriften der heiligen Theresia von Jesu, hg. und übersetzt von P. Aloisius Alkofer und P. Petrus Alcántara, Bd. 5, Kösel: München 1973). Zum einen geht es ihr um »Selbsterkenntnis«, um Erkenntnis der eigenen inneren Gottverbundenheit. Und zum andern gilt es, eben dieser Gottverbundenheit nachzuspüren, sich für sie zu öffnen in tiefem Gebet und innerer Versenkung, und zu erleben, was sie schenkt und welche Fülle aus ihr quillt.

 

»Es ist nicht wenig zu bedauern und keine geringe Schande, dass wir durch unsere eigene Schuld uns selbst nicht kennen und nicht wissen, wer wir sind [...], dass wir nur so obenhin [...] wissen, dass wir eine Seele haben [...] und uns weder ihren hohen Wert vergegenwärtigen noch auch Den, der sie bewohnt.«

 

»Wenn Gott einer Seele Gnade gewährt, so ist er ihr in ganz besonderer Weise behilflich, ihn in ihrem eigenen Inneren zu suchen. Dort findet sie ihn weit besser und mit mehr Nutzen als in Geschöpfen außer sich.«

 

Teresa war Nonne und später Äbtissin im Kameliterinnenkloster von Ávila in Nordspanien. Unter dem Namen Teresa von Jesus wurde sie 1622 heiliggesprochen; und im Jahr 1970 wurde sie - als erste Frau in der Geschichte der Katholischen Kirche - zur Kirchenlehrerin ernannt. Teresas spiritueller Weg zeigt sich als von der Mystik geprägt. Mystik meint: Nicht stehen bleiben beim Sprechen eines Gebets oder beim Nachsinnen und Bedenken von Texten, sondern nach Erfahrung suchen, nach Glaubenserfahrung, nach Erfahrung von der Nähe und Gegenwart des Göttlichen und Heiligen. Dafür sich innerlich öffnen, darum bitten, in tiefem Gebet, in innerer Versenkung.

In eindringlicher, bewegender Weise berichtet Teresa von ihrem mystischen Weg, von ihrer Suche nach Gotteserfahrung und Christuserfahrung. Die Sammlung all ihrer Schriften umfasst sechs starke Bände. Wichtig sind vor allem die Darstellungen Leben, ihre Selbstbiografie, sowie der Weg der Vollkommenheit und insbesondere ihr letztes großes Werk Seelenburg.

Es klang schon an: Teresa ist Vertreterin der »Christusmystik« (ein anderer Name dafür ist »Braut-Jesu-Mystik«). Nonnen verstehen sich sowieso schon als »Bräute Christi«. Wählen sie den mystischen Weg, dann steht für sie Christus im Mittelpunkt. So begreift sich auch Teresa als geistliche Verlobte und schließlich als geistliche Braut Christi. Ihr Leben im Kloster und all ihr geistliches Streben ist darauf ausgerichtet, diesen ihren Brautstand durch Gebet und Versenkung stets noch bewusster zu machen, ihn lebendig und lebensvoll werden zu lassen und in Einklang mit Gott und Christus zu leben. Hervorzuheben ist hierbei: Teresa vertritt eine Mystik, in der sie das Göttliche streng personal begreift. Deshalb lehnt sie bild- und vor­stellungsfreie Mystik ab. Sie schreibt:

 

»Jene Lehrer meinen, es könne alles Körperliche die vollkommene Beschauung (Kontem­plation) nur hemmen und hindern, weil diese ein rein geistiges Werk sei [...] Aber sich ganz von Christus abzuwenden und seinen göttlichen Leib unter unsere Armseligkeit und unter alles Geschaffene zu rechnen, das kann ich nicht ertragen.«

 

Teresa bildet damit gewissermaßen einen Gegenpol zu Meister Eckhart und seiner bild- und vorstellungsfreien Mystik, zu seiner Suche nach dem »weiselosen« Gott. Zugang zu Teresas Mystik findet man am besten über ihr großes letztes Werk, die Seelenburg. Dort verdeutlicht sie den mystischen Weg in seinen verschiedenen Abschnitten und Stufen am Bild einer »Seelenburg«. Sie vergleicht die menschliche Seele mit einer Burg, die einerseits gegen weltliches, gottfernes Leben schützt und andererseits in ihren Mauern Wohnungen und Räumlichkeiten für ein gottnahes, von Weltverfallenheit und Selbstsucht freies Leben bietet.
In der Mitte der Burg, in der innersten Wohnung, ist Gott bzw. Christus anzutreffen; hier kann der Mensch die mystische Vereinigung mit Gott (Christus) erleben. Teresas »Seelenburg« entspricht in erstaunlicher Weise dem Bild, das Meister Eckhart in seiner berühmten Bürglin-Predigt von der Seele entworfen hat. Sein »Bürglein« in der Seele deckt sich mit der innersten Wohnung von Teresas »Seelenburg«.

Der Weg hin zu der innersten Wohnung der Burg ist für Teresa eine Lebensaufgabe; er umfasst nicht nur die stete Übung der Versenkung (des »inneren Gebets«), sondern verlangt zugleich eine konsequent gottbezogene Lebensführung. Und selbst wenn man bis zur innersten Wohnung vorgedrungen ist, muss man achtgeben, dass man nicht wieder zurück­fällt, etwa weil man doch wieder weltlichem Trachten und Selbstbezogenheit nachgegeben hat.

Die sieben Wohnungen der »Seelenburg«

Teresas »Seelenburg« hat »sieben Wohnungen«. Sie hat ihnen nur teilweise Namen gegeben (so der sechsten und siebten Wohnung); für die anderen Wohnungen lassen sich passende Bezeichnungen jedoch aus dem Text gewinnen. So ergibt sich das folgende Bild:

 

1. Wohnung: Wohnung der Selbsterkenntnis, nämlich der Erkenntnis vom Wert der Seele und insbesondere davon, dass im Innersten der Seele »Gott wohnt« und dort ein Kontakt zu Gottes und Christi Reich und Wirklichkeit zu finden ist.

2. Wohnung: Wohnung der Kämpfe gegen hinderliche, selbst- und weltbezogene Gewohn­heiten und Gedanken; Bemühen um »Einkehr in sich selbst«.

3. Wohnung: Wohnung der »Losschälung« von allem Selbstbezogenen, Selbstsüchtigen und Weltlichen.

4. Wohnung: Wohnung besonders förderlicher Gebetsformen: Gebet der Samm­lung, Gebet der Ruhe und Gebet der »übernatürlichen Süßigkeiten«.

5. Wohnung: Wohnung der »einfachen Vereinigung«. Erste mystische Kontakte; bildlich: erstes Kennenlernen mit dem zukünftigen »Verlobten« Christus.

6. Wohnung: Wohnung der »geistigen Verlobung«. Mystische Schauungen, Erhebungen, Ein­sprachen usw. - verstanden als Gnadenerweise des »Verlobten«, also Christi.

7. Wohnung: Wohnung der »mystischen Vermählung«. Gott bzw. Christus vereinigt die menschliche Seele mit sich: mystisches Eins-Erleben, Unio mystica.

 

Nähere, ausführlichere Beschreibungen der sieben Wohnungen würden den Rahmen dieses Beitrags sprengen. Deshalb im Folgenden nur einige prägnante Erläuterungen und Anwei­sungen Teresas:

 

»Erinnern wir uns des Jünglings im Evangelium, zu dem der Herr sprach, er müsse alles verlassen und ihm nachfolgen, wenn er vollkommen sein wolle. Diesen Jüngling habe ich immer vor Augen, seitdem ich diese Wohnung zu beschreiben begonnen habe; denn gerade so sind auch wir.«

 

Bei der Vierten Wohnung (»Ruhegebet«) finden sich Regeln und Mahnungen, die auch heute unverändert gelten und die voranhelfen bei Meditationen und Kontemplationen, so vor allem:

 

»Man soll zur Zeit des Ruhegebetes die Seele ungestört in ihrer Ruhe lassen und alle Wissen­schaft beiseite setzen.«

»Erstens tut bei diesem Werk des Geistes am meisten, wer am wenigsten zu tun meint und tun will [...]. Zweitens vollziehen sich jene Wirkungen ganz sanft und ruhig, so dass eine peinliche Anstrengung eher schaden als nützen würde. Peinlich nenne ich hier jede Gewalt, die wir uns antun wollten, wie zum Beispiel das Einhalten des Atems. Die Seele überlasse sich deshalb möglichst unbekümmert um ihren eigenen Vorteil und mit innigster Ergebung in den Willen Gottes, seinen Händen, mag er mit ihr tun, was ihm gefällt.«

 

»Wir haben nichts zu arbeiten und zu tun, sondern nur die Worte zu sprechen: Fiat voluntas tua! (Dein Wille geschehe!) Alles übrige stört und hindert.«

 

Bei der Sechsten Wohnung schildert Teresa eine Fülle unterschiedlicher mystischer Wahrnehmungen, unter anderem Geruchswahrnehmungen, mystisches Hören, besonders aber auch mystische Schauungen (oft eher Nähe-Wahrnehmungen als Schauungen). Ein Beispiel:

 

»Manchmal ist es ein Heiliger, den die Seele [...] wahrnimmt. Und auch diese Schauung bringt ihr großen Gewinn. Da werdet ihr mich aber fragen: Wenn man hier (eigentlich) nichts sieht, wie kann man dann erkennen, ob Christus oder seine glorreiche Mutter oder ein Heiliger an der Seite steht? Darauf antworte ich: Die Seele vermag es nicht zu sagen und versteht es selbst nicht, wie sie es erkennt; sie kann nur sagen, dass sie es mit der größten Gewissheit weiß.«

 

Nachdrücklich warnt Teresa jedoch vor eingebildeten Schauungen. Sie schreibt:

 

»Es gibt Personen von so starker Einbildungskraft oder von so lebhaftem Geiste oder was immer es sein mag, die sich in eine Vorstellung so vertiefen, dass sie alles, was sie sich denken, deutlich zu sehen meinen. Ich weiß dies nicht nur von drei oder vier Personen, sondern von vielen, die sich mit mir darüber besprochen haben, und kann es also als wahr bezeugen. - Hätten solche Personen je einmal eine Schauung erlebt, so würden sie die Täuschung so bestimmt erkennen, dass ihnen auch nicht der mindeste Zweifel bliebe. Denn sie selbst sind es ja, die das mit ihrer Einbildungskraft zusammenfügen, was sie zu schauen glauben.«

 

Zur Siebten Wohnung, der innersten und letzten, finden sich anschauliche Texte, geschrieben aus dem Erleben in tiefer Versenkung, übersetzt in Bilder:

 

»Bei der mystischen Vermählung aber ist es, wie wenn Wasser vom Himmel in einen Fluss oder Brunnen fällt, wo die beiden Wasser so eins werden, dass sie nicht mehr voneinander geschieden werden können.«

»So betete denn auch einmal Jesus Christus, unser Herr, für seine Apostel [...], dass sie eins seien mit dem Vater und mit ihm [...]. Oh Gott, wie wahr sind diese Worte und wie vollkommen versteht sie die Seele, die sie im Gebet der mystischen Vermählung an sich erfüllt sieht.«

»Man kann darüber nicht mehr sagen, als dass nun die Seele oder vielmehr der Geist der Seele, soweit man es erkennen kann, eins mit Gott geworden ist, [...] so wie auch die Verehelichten untrennbar miteinander verbunden sind.«

 

Doch schließt Teresa sogleich eine Warnung und Mahnung an:

 

»Es könnte den Anschein haben, als wollte ich damit sagen, die Seele, die dieses Gnadenerweises Gottes teilhaftig werde, sei ihres Heils gewiss und könne fortan nicht mehr fallen. Aber so sage ich nicht. Und so oft ich von diesem Zustand rede, in dem die Seele in Sicherheit zu sein scheint, ist dies immer nur bedingungsweise zu verstehen, das heißt nur so lange, als der Herr sie an seiner Hand hält und sie ihn nicht beleidigt.«

 

Unter "beleidigen" ist hier - wie auch sonst bei Teresa - der Rückfall in Selbstsucht, Selbst­überheblichkeit, weltliches Trachten und sonstigen Ungehorsam gegenüber den biblischen Geboten zu verstehen.

Soviel zu Teresas mystischem Weg und Leben. Dieses Leben war und blieb kein innen­gewandtes Leben. Ein vielfältiges außengewandtes Wirken Teresas war eng damit verwoben - getragen von der inneren Erfahrung und der Kraft, die ihr daraus zufloss.

So denn auch ihre Mahnung an die Nonnen ihres Ordens, dringlich, oft wiederholt: »Werke will der Herr!« - Werke der Nächstenliebe und auch andere Werke, selbst ganz alltägliche, beide verrichtet im Bewusstsein, Werke des Herrn zu tun, ihm verbunden zu sein nicht nur im Gebet, sondern auch im Tun.

 

Anmerkung:  Dr. Jürgen Linnewedel war bis zu seiner Pensionierung juristischer Oberkirchen­rat im Kirchenamt der EKD in Hannover. Seine besonderen Interessengebiete: spirituelle Wege des Westens und des Ostens sowie theologische Fragen. Er ist Mitglied des Loccumer Arbeitskreises für Meditation sowie Autor und Mitherausgeber mehrerer Bücher zum Thema Mystik und Spiritualität.

Der Beitrag erschien in der Zeitschrift des Bundes für Freies Christentum, Nr. 2/2015

 

In dieser Ausgabe veröffentlichen wir einen der beiden letzten noch fehlenden Beiträge des Jugendsaals 2014 zum Thema »Gastfreundschaft«:

Gastfreundschaft - eine noble Tugend?

Wir erleben zur Zeit die größte so ge­nann­te Flüchtlingswelle seit den 1980ern. Noch nie waren auf der Welt so viele Menschen auf der Flucht wie jetzt. Die Frage ist für mich nicht, ob Deutschland Flüchtlinge aufnimmt, sondern wie wir sie aufnehmen. Es geht um Gastfreund­schaft, sogar mehr noch, es geht um die Pflicht zur Gastfreundschaft.

Die Debatte um Flüchtlinge und die »aufgezwungene« Gastfreundschaft wird meiner Ansicht nach oft verzerrt. Statt die Selbstverständlichkeit der Flüchtlingsaufnahme hervorzuheben, muss man sich durch die Vorteile, die durch die Aufnahme von Flüchtlingen entstehen, rechtfertigen. Kürzlich waren in der Süddeutschen Zeitung folgende Überschriften zu lesen: »Migranten sind die Motoren des globalisierten Wirtschaftskreislaufs«, »Migration zahlt sich aus« und »Flüchtlinge als Wirtschaftsvorteil«. Umgangssprachlich spricht man auch von einer »kulturellen Bereicherung«. So schön das alles sein mag, ist nicht zu vergessen, dass es sich bei einem großen Teil der Migranten um Flüchtlinge handelt. Sie sind häufig traumatisiert, entwurzelt, ihre Familien zerstreut, ihre Zukunft völlig unsicher. Diese Menschen haben mehr verdient als dass sie als »mobile Geschäftsleute« bezeichnet werden, wie es die Süddeutsche Zeitung in besagten Artikeln tut. In der Not aufgenommen zu werden ist schlicht ein Grundrecht, Gastfreundschaft eine Pflicht.

Es geht bei der Frage um Flüchtlinge nicht darum, dass man auslotet, inwiefern es sich lohnen könnte sie aufzunehmen, sondern um ehrliche Gastfreundschaft. Zur Gastfreundschaft gehört auch eine ordentliche Unterbringung, nicht in Containern, bei denen man im Winter mit nassen Schuhen direkt im Schlafzimmer steht, sondern um dezentrale normale Wohnungen.

Es geht auch um Gesundheitsvorsorge, psychischer und physischer Art. Auch darum, dass Flüchtlinge Bewegungsfreiheit genießen können, dass sie das Recht haben, ihre Arbeit auszuüben. Zuerst aber natürlich, dass sie genügend zu essen und zu trinken haben. Alles eben, was zur Gastfreundschaft dazugehört.

Und dazu braucht es keine Kirche, keine Religion, keine Bibel: Nur einfache Moral, ein Gewissen, Respekt vor dem anderen. Ist es so weit gekommen, dass Gastfreundschaft »Gott«, »Jesus«, einen »Saal«, ein »Bekenntnis«, die Bibel braucht? Wohin kommt eine Gesellschaft, in der einfacher Respekt vor den Grundbedürfnissen - hoffentlich nicht nur den eigenen! - in der Religion gesucht wird? Würden wir den Anspruch auf Trinkwasser »predigen« wollen? Ich schäme mich dafür, dass ich in einer Gesellschaft lebe, in der es erst einen »Jugendsaal« geben muss, um daran zu erinnern, dass Grundrechte und Menschenrechte für alle Menschen gelten, wo Gastfreundschaft so selbstverständlich sein müsste wie die Schulpflicht.

Felix Schreiber

Kirchenasyl

Zur Zeit wird in der Politik, in den Kirchen, in den Medien und in der Öffentlichkeit wieder über das Kirchenasyl gestritten. Worum geht es?

Das ursprünglich griechische Wort bedeutet ‚Freistatt‘. Ein Recht auf eine solche Freistatt gab es in den meisten Kulturen: wer verfolgt wurde, aus welchen Gründen auch immer - politischen, religiösen, ethnischen, auch wegen Straftaten -, konnte in religiösen Stätten - Tempeln, Kirchen, Moscheen - begrenzten Schutz finden. Dieser Schutz war zeitlich begrenzt, meist auf ein paar Tage - natürlich gab es keine festgelegten Fristen. Es ging nicht darum, jemandem eine Strafe zu ersparen, sondern darum, Zeit zu gewinnen, in der sich die Gemüter beruhigten und ein Priester sich um Vermittlung oder Ausgleich bemühte, so dass Lynchmorde und Gewaltexzesse vermieden wurden. Nach einer Straftat konnte die ‚Lösung‘ auch heißen, dass der Mann vor ein Gericht gestellt und nach dem Gesetz bestraft wurde, aber eben nicht ohne eine Prüfung gelyncht. In der Tora ist das ziemlich genau geregelt, ertappte Mörder wurden nicht aufgenommen. Natürlich funktionierte das nicht überall und nicht immer, aber oft scheint es sich bewährt zu haben, denn an manchen Orten hielt der Brauch sich lange. In dem Maß, in dem die Staaten ihr ­Gewaltmonopol ­allmählich ­durchsetzen konnten, geriet er in Vergessenheit.

Seit ca. zehn Jahren gibt es die spezielle Form des Kirchenasyls, entstanden aus der spontanen Hilfsbereitschaft einzelner Gemeinden. Sie wäre wohl nicht möglich geworden ohne die Erinnerung an den Nimbus des einstigen, religiös fundierten Rechts auf Asyl, aber sie hat auch andere Gründe und trifft auf ein völlig anderes rechtliches Umfeld.

Ein allgemeines, wenigstens in groben Zügen international anerkanntes Recht auf Asyl als Schutz vor ungerechter Verfolgung gibt es nicht. Das wurde in der UNO zwar angestrebt, ließ sich aber nicht durchsetzen, weil die Mitgliederstaaten sich nicht auf gemeinsame Regeln einigen konnten - nicht verwunderlich, wenn man bedenkt, dass im Sicherheitsrat totalitäre Staaten ebenso wie demokratische ein Vetorecht haben. So blieb es bei der gegebenen Nicht-Regelung: jeder Staat gibt sich in dieser Hinsicht seine eigenen Gesetze (im Gegensatz z.B. zum See- und Handelsrecht, wo es internationale Regelungen gibt). Ich beziehe mich deshalb im Folgenden nur auf Deutschland (Genaueres zur rechtlichen Lage und den Problemen siehe die letzten beiden Artikel zum Asylrecht in den Warte-Ausgaben von Februar und März 2014).

In unserer Verfassung von 1949 heißt es knapp und klar »Politisch Verfolgte genießen Asyl« (religiös Verfolgte sind zwar nicht ausdrücklich genannt, aber mitgemeint - das war damals nicht aktuell). Das steht im Menschenrechtskatalog und kann von keiner Regierung und keiner Parlamentsmehrheit ausgehebelt werden. Und dazu stehen auch alle Politiker und alle Parteien außer den Rechtsextremen. Das Asylrecht an sich steht nicht zur Debatte.

Unwesentliche Hinzufügungen oder Einschränkungen bei der Durchführung sind möglich. Und dazu zählt das Kirchenasyl, das es damals und noch für Jahrzehnte nicht gab. Damit hängt es, juristisch gesehen, in einer Grauzone. In einem Rechtsstaat darf der Staat nur handeln auf der Grundlage eines Gesetzes, und eine gesetzliche Grundlage für Kirchenasyl gibt es bis heute nicht. Es ist nicht erlaubt, aber auch nicht verboten; ob es irgendwo zustande kommt, hängt davon ab, ob es in der Nähe des offiziellen Flüchtlingsquartiers eine Gemeinde gibt, die dazu bereit ist, die Flüchtlinge in ihrer Kirche oder den dazu gehörigen Gemeinde­räumen einzuquartieren und ihre Rundumversorgung zu übernehmen, denn sie dürfen diesen geschützten Raum ja nicht verlassen. In Frage kommen dafür nur Flüchtlinge, deren Asylantrag vom zuständigen Gericht abgelehnt worden ist, die deshalb nun abgeschoben werden sollen und vor dieser Abschiebung irgendwie fliehen konnten. Die betreffenden Gemeinden teilen den Behörden den neuen Aufenthalt mit - geheim halten ließe er sich wohl sowieso nicht lange. Aber die Verantwortlichen - sicher meist die Pfarrer - wollen damit auch zeigen, dass sie sich im Recht fühlen und nichts Verbotenes tun - ein Untertauchen der Flüchtlinge wäre illegal. Tatsache ist, dass es bisher noch nie zu einer Zwangsräumung eines Kirchenasyls gekommen ist. Vielleicht haben die Beamten die gleiche Scheu vor Gewalt­anwendung in »geheiligten« Räumen wie einst die Menschen in der Antike. Wahrscheinlich haben sie eher Angst vor der Reaktion der Öffentlichkeit. Und in einer Reihe von Fällen wurde deutlich, dass viele von ihnen mit der Haltung der Gemeinden sympathisieren.

Zu den Letzteren gehört Thomas de Maizière, der zuständige Innenminister, nicht. Er hat schon vor Monaten öffentlich erklärt, der zweifelhafte (Nicht-)Rechtsstatus des Kirchenasyls müsse beendet werden, die verantwortlichen Pfarrer gehörten bestraft und die Flüchtlinge als Untergetauchte behandelt (was sachlich nicht stimmt, s.o.); Kirchenasyl verstoße gegen geltendes Recht.

Konkret geht es um Recht und Durchführung der Abschiebung. Die ist seit Jahrzehnten EU-weit gültiges und praktiziertes Recht: wenn sein Asylantrag gerichtlich abgelehnt ist, muss der Flüchtling zurück in sein Herkunftsland; wenn er nicht freiwillig geht, wird er mit Polizeigewalt ins Flugzeug verfrachtet. Das ist für alle Beteiligten ein Schock: schreiende Kinder, heulende Frauen, drum herum ein rasch wachsender Haufen von anderen Migranten, die die Beamten verfluchen - in einer fremden Sprache, aber in der Intention eindeutig. Jörg Klingbeil hat in einem Saalvortrag erzählt, wie er als Leiter einer Ausländerbehörde an einer solchen Aktion teilnahm und das für ihn später Grund wurde, dem Ausländerrecht aus dem Weg zu gehen.

Trotzdem fechten die asylgebenden Gemeinden nicht das Recht auf Abschiebung an. Es ist geltendes Recht, und es ist, angesichts der inzwischen auf ca. 25 Millionen geschätzten Zahl der Flüchtlinge, die in die EU drängen, wohl unverzichtbar.

Aber sie, die Gemeinden, misstrauen den Ablehnungsurteilen, glauben, dass viele davon viel zu leichtfertig gefällt würden, ohne genaue Prüfung der Umstände. Deshalb ermuntern sie die Flüchtlinge, Rechtsmittel einzulegen, und sorgen für Anwälte - meist wohl aus­ der Gemeinde -, die sie vor der zweiten Gerichtsinstanz ehrenamtlich oder für ein geringes Entgelt unterstützen - ein völlig legaler Weg, der fast nach jedem Urteil allen offensteht. Mit einem erstaunlichen Ergebnis: in 90% der Fälle bekamen die Flüchtlinge Recht, d.h. in der zweiten Instanz wurden ihre Asylanträge bewilligt!

Die Asylgemeinden hatten also recht mit ihrem Verdacht: in der ersten Instanz wurde z.T. geschlampt. Das dürfte eigentlich nicht sein, ist aber nicht ganz unverständlich. Asylverfahren sind umständlich, müssen meist mit Dolmetschern in wenig bekannten Sprachen geführt werden, die Richter kennen die Verhältnisse in vielen Herkunftsländern nur oberflächlich. Sie könnten sich kundiger machen, aber das ist mühsam - lohnt sich das, wenn die Erfahrung zeigt, dass ca. 95% aller Asylanträge sowieso abgelehnt werden müssen, weil sie (eindeutig?) auf wirtschaftlicher Not, nicht auf politischer Verfolgung basieren?

Umso sinnvoller ist deshalb ein Korrektiv wie die von den Asylgemeinden lancierten Revisionsanträge. Zwar profitiert dann nur ein winziger Bruchteil der Flüchtlinge; Stand derzeit: im Kirchenasyl zwischen 400 und 500 Personen bundesweit gegenüber 20.000 Flüchtlingen, die man in diesem Jahr allein in Baden-Württemberg erwartet. Aber auch diese wenigen Erfolge können für Richter eine Mahnung sein, für andere Gemeinden ein Anreiz für eigene Aktionen - aus fast allen Asylgemeinden wird berichtet, wie durch diese Aktion der Zusammenhalt in der Gemeinde stärker, die gelebte Religion lebendiger geworden, die Hilfsbereitschaft auch von Außenstehenden größer geworden sei (Genaueres wieder in den Warte-Ausgaben von Februar und März 2014). Bei Regierungen, Parlamenten, Gemeinderäten (von Land zu Land verschieden) u.a. können sie die Bereitschaft stärken, bessere Bedingungen zu schaffen, z.B. durch die Schaffung von mehr Richterstellen für Asylverfahren, mehr Förderung von ehrenamtlicher Mitarbeit u.a.

Im letzten Jahr eskalierte der Streit ums Kirchenasyl, weil mit dem Anschwellen des Flüchtlingsstroms auch die Zahl der Asylgemeinden sprunghaft stieg - derzeit 226 in ganz Deutschland. Aber gleichzeitig spiegeln sich darin zwei verschiedene und manchmal gegensätzliche Haltungen. Auf der einen Seite diejenigen, die für alles klare Gesetze und deren unbedingte Einhaltung wollen, ohne Rücksicht auf individuelle Verluste. Zu Beginn der Auseinandersetzung wollte de Maizière deshalb das Kirchenasyl ganz abschaffen. Auf der anderen Seite stehen die Kirchen - aber längst nicht nur sie -, die in der Forderung, den Schwachen und Leidenden zu helfen, eines der Kernelemente des christlichen Glaubens sehen, das im Konfliktfall wichtiger ist als staatliches Recht und zudem stärker auf den Einzelfall abhebt als auf die allgemeine Ordnung (durchaus im Einklang mit Lehre und Verhalten Jesu) - eine Haltung, die auch von vielen Mitchristen geteilt wird. In unserem relativ wohlgeordneten Sozialstaat führt das selten zu Konflikten, wohl aber beim Umgang mit den Flüchtlingen, und da speziell bei Abschiebungsrecht bzw. -pflicht. Abschiebung ist immer eine schwere Härte; in Einzelfällen kann sie zu menschlichen Katastrophen führen oder zu unhaltbaren Zuständen (s. das Beispiel zum Schengen-Abkommen in den bereits zitierten Warte-Ausgaben). Ein Beispiel: ein iranisches Paar war zum Christentum übergetreten, heimlich, im Iran (und in anderen streng orthodoxen Staaten) steht auf den Abfall vom Islam die Todesstrafe. Durch Zufall wurde das bekannt, sie konnten aber fliehen und kamen mit Hilfe von Schleusern nach Schweden. Dort stellten sie einen Antrag auf Asyl, der aber abgelehnt wurde. Ungerechterweise, denn an sich war das ein klarer Fall von staatlicher politisch-religiöser Verfolgung, der eigentlich das Recht auf Asyl garantiert. Aber in Schweden gibt es offensichtlich kein Kirchenasyl - sie sollten in ihr Herkunftsland abgeschoben werden, in den sicheren Tod. Da es aber innerhalb der EU im Normalfall keine Grenzkontrollen gibt, war eine zweite Flucht kein Problem - nun nach Deutschland. Hier stellten sie einen zweiten Asylantrag. Der war nach EU-Recht unzulässig, wir hätten sie innerhalb von höchstens sechs Monaten nach Schweden zurückschicken müssen, streng bewacht. Da aber in diesem Fall die tödlichen Folgen schon feststanden, war niemand bereit, das zu verantworten. So bekamen die beiden hier Asyl - gegen geltendes Recht. Niemand hat protestiert.

Inzwischen hat de Maizière seine Haltung geändert. Wahrscheinlich ist ihm klar geworden, dass er das Kirchenasyl nicht verbieten kann, weil sich Gemeinden und Flüchtlingen nichts Illegales vorwerfen lässt. Vielleicht hat er beim näheren Hinsehen auch erkannt, dass es dem Rechtsstaat mehr nutzt als schadet.

Jedenfalls haben sich in den letzten Wochen Vertreter seines Innenministeriums und auf der anderen Seite Vertreter der EKD (Dachorganisation der evangelischen Landeskirchen), der katholischen Kirche und anderer Organisationen zusammengesetzt, um einen Kompromiss auszuhandeln. Der liegt seit dem 27.2. vor und besagt im Wesentlichen:

Strittige Punkte beim Abschiebungsrecht wurden, bis auf eine Ausnahme, ausgeklam­mert, bis zur (Nicht-?)Wiedervorlage.

Der Staat garantiert: das Kirchenasyl wird nicht in Frage gestellt. Es soll aber nur gewährt werden, »in Einzelfällen bei begründbaren und belegbaren besonderen Härten« - wie bisher schon.

Die Gemeinden entscheiden selbständig über die Aufnahme von Asylbewerbern - wie bisher schon.

Die Gemeinden garantieren, dass sie das Rechtsmonopol des Staates anerkennen und nichts Illegales tun oder zulassen - wie bisher schon.

Es ändert sich also nichts Wesentliches, außer dass die beiden Seiten im Bedarfsfall eher mit- als gegeneinander arbeiten - inshaallah! Das ist kein Gesetz, sondern ein freiwilliger Vertrag, aber gerade deshalb stehen wohl die Chancen gut, dass er Bestand hat. Das Kirchenasyl bleibt ein Fremdkörper im durchorganisierten Rechtsstaat, in dem Gesetze für alle gleich gelten sollen. Aber gerade deshalb ist es gut und notwendig: es schafft einen Freiraum für Mitmenschlichkeit im Einzelfall.

Darum zum Schluss noch eine Erfolgs­geschichte: »Kirchenasyl« von Muslimen und Juden. In Pinneberg nahm auf dem Höhepunkt des Gaza-Kriegs eine jüdische Gemeinde einen palästinensischen Asylbewerber auf und würde das auch wieder tun. Und in Hamburg sagte eine Moscheegemeinde mit nur 19 Mitgliedern spontan ja auf die Anfrage, ob sie für kurze Zeit acht schwarzafrikanische Halbwüchsige aufnehmen könnten; aus der kurzen Zeit wurden anderthalb Jahre und die fast schon übliche Erfolgsgeschichte: die Gemeinde engagierte sich, auch die Nichtmitglieder - meist wohl Christen - brachten laufend Geld- und Sachspenden, organisierten Deutschunterricht, und der Bezirksbürgermeister unterstützte sie nach Kräften, usw. Beide Gemeindeleiter nehmen alle auf, die kommen wollen, ohne nach der Religion zu fragen; sie betonten nur, dass ihre eigene Religion sie zur Mitmenschlichkeit verpflichtete.

Beide sagten auch, sie hätten gehofft, Nachahmung zu finden, das habe es aber bisher nicht gegeben. Auch das ist verständlich: Juden haben Angst, Rechtsextreme auf den Plan zu rufen, wie in einem Fall bereits geschehen. Und Muslime haben Angst, dass man sie verdächtigt, insgeheim militante Islamisten zu unterstützen. Kirchenasyl kann durchaus helfen, ethnische und religiöse Grenzen zu überwinden. Aber bis das so weit in die Gesellschaft ausstrahlt, dass solche Ängste nicht mehr nötig sind, braucht es wohl einige Geduld. Trotzdem: solche Einzelfall-Geschichten machen Mut.

Brigitte Hoffmann

Was heißt schon "alt"

... und wann beginnt das Alter - mit einem bestimmten Lebensalter, einer Haltung, dem Angewiesensein auf Hilfsmittel, dem Eintritt der Rente? Welche Vorstellungen machen sich Jugendliche vom Alter? Die ältere Generation ist heute in Deutschland, wie die jüngere, eine sehr heterogene Gruppe. Tatsächlich leben alte und junge Menschen oft in getrennten Welten. Dem gegenüber werden Begegnungen zwischen den Generationen in der Werbung häufig stilisiert und harmonisch dargestellt. Offenbar appellieren diese Bilder an den Wunsch nach generationsübergreifendem Zusammensein.

Gerne möchte ich über ein Unterrichtsprojekt berichten, das ich mit einer 10. Klasse gemeinsam durchgeführt habe, bei dem der Kontakt zwischen Generationen im Mittelpunkt stand. Die Schüler führten in kleinen Gruppen Interviews mit interessierten Bewohnern eines Seniorenzentrums, das sich in unmittelbarer Nähe zu ihrer Schule befindet, und schrieben kurze Reportagen über ihre Begegnungen. Die älteren Menschen freuten sich sehr, waren aber nicht weniger aufgeregt als wir. Zwei von denen, die sich für ein Gespräch interessiert erklärt hatten, sagten leider einige Tage zuvor noch ab. Die Pflegerin erklärte dies damit, dass viele kaum Kontakt zur Jugend hätten und nicht wüssten, was/wer da genau auf sie zukomme. Alle Befragten hatten sich, so erzählten die Schüler, auf das Gespräch vorbereitet und überlegt, was sie von sich zeigen wollen, z.B. Familienfotos, Laubsägearbeiten, ihre Wohnung, und viele erzählten gerne und engagiert. Die älteren Menschen leben in diesem Senioren­zentrum bis auf wenige Ausnahmen in ihren Privatwohnungen im Betreuten Wohnen. Es war für mich sehr schön zu sehen, wie die Schüler zurückkamen: Alle schienen berührt und erfüllt von ihren Gesprächen. Den Reportagen lässt sich entnehmen, was die Schüler aus den Begegnungen mitgenommen haben: Anerkennung und teilweise sogar Bewunderung für den Erfahrungsschatz der Älteren, und auch Überraschung, dass ihre Gesprächspartner Witze während des Gesprächs machten und trotz des hohen Alters sehr offen und zugänglich waren.

Das Projekt lebte von der beiderseitigen Neugier. Manchmal wünsche ich, dass es mehr von dieser Neugier gäbe, im alltäglichen Miteinander, ohne Projektnamen.

Ältere Menschen haben oft, was vielen Jüngeren fehlt: viel Zeit, häufig auch, obwohl einige Rentner noch jobben: keinen Leistungsdruck. Wie wunderbar können Enkelkinder das an ihren Großeltern genießen! Meine Schüler assoziierten Alter zunächst mit eingeschränkter körperlicher Mobilität, Krankheit, Inaktivität, Ruhe. Etwas provozierend fragte ich, ob ihre Großeltern denn den ganzen Tag gar nichts täten, woraufhin sich die Schüler mit ihren aktiven Opas und Omas geradezu überboten. Keiner der Jugendlichen lebte mit den Großeltern zusammen. Sie wussten zwar, dass viele ältere Menschen geistig und/oder körperlich noch fit sein können, die hatten sie aber nicht im Kopf beim Wort "alt".

Für viele war es gar nicht so ein naheliegender Gedanke, dass Ruhe im Sinne einer tieferen Gelassenheit aus einer größeren Lebenserfahrung resultieren kann. »Durch den Umgang mit den durch das Altern bedingten Verlusten und Einbußen verfügen ältere Menschen häufig über Bewältigungsstrategien, die ihnen das Leben erleichtern«, schreibt die Schriftstellerin und Reporterin Angelika Overath in ihrem empfehlenswerten Essay »Generationen-Bilder. Erkundungen zum Familienglück«. Sie schreibt von einer »Kultur der Langsamkeit, des Innehaltens und des notwendigen Abschiednehmens«.

Hanna Thaler

Gott heißt nur anders

An den Artikel von Christine Ruff in der März-Ausgabe der »Warte« (»What is God?«) musste ich denken, als ich vor kurzem den Bericht über eine Umfrage las, die das evangelische Monatsmagazin „Chrismon“, das vielen Tageszeitungen einmal im Monat kostenlos beiliegt, beim EMNID-Institut in Auftrag gegeben hatte. In der repräsentativen Umfrage wurden ca. 1.000 Personen gefragt, ob Christen, Juden und Muslime eigentlich an denselben Gott glauben oder ob jede Religion einen eigenen hat. Dabei traten erstaunliche Unterschiede zwischen den Befragten in West- und in Ostdeutschland sowie zwischen Männern und Frauen zu Tage: Insgesamt meinten knapp 50% der Befragten, dass Christen, Juden und Muslime an denselben Gott glauben. Unter den Frauen glaubt das sogar mehr als die Hälfte, bei den Männern nur 44%. Der Bildungsabschluss scheint auch eine Rolle zu spielen: Bei den Befragten mit Abitur und Studium waren es 55%, bei Schülern sogar 59%. Nur 12% der Befragten meinten dagegen, dass Christen und Juden zu einem Gott beten - und Muslime zu einem anderen, bei den Männern überdurchschnittlich viele (14%), bei den Frauen nur 9%. Vielleicht - so wurde in dem Bericht spekuliert - ist bei Frauen die Hoffnung größer, dass Religion eint - und nicht trennt. Nur für einen verschwindend geringen Prozentsatz (1-2%) glauben Juden und Muslime an denselben Gott und Christen an einen anderen. Offenbar noch abwegiger schien die Vorstellung, dass Christen und Muslime an denselben Gott glauben und Juden an einen anderen; dies meinte nur ein einziger der befragten Teilnehmer. Hingegen vertrat ein großer Anteil der Befragten (29%) die Auffassung, dass jede Religion einen eigenen Gott habe; hier liefen die Ergebnisse in Ost (9%) und West (27%) deutlich auseinander. Knapp 10% der Befragten machten keine Angaben. Vor zehn Jahren hatte das Magazin übrigens schon einmal dieselbe Frage gestellt. Damals sagten nur 45%, dass der Gott der Christen, Juden und Muslime derselbe sei. „Gott heißt nur anders“ - diese Meinung scheint allmählich Konsens zu werden. Für den interreligiösen Dialog stimmt das hoffnungsfroh.

Die vollständigen Umfrageergebnisse sind hier nachzulesen.

Jörg Klingbeil

 

Aktuell
Veranstaltungen im Dezember
Uraufführung des Films "Ich tanze, aber mein Herz weint"
Templer-Lesestoff