Die Warte des Tempels
Monatsschrift für offenes Christentum

Ausgabe 175/11 - November 2019

 

 

O Land, Land, Land, höre des Herrn Wort! - Julius von Jan / Karin Klingbeil

Wir tun nicht das Gute, das wir wollen... - Jörg Klingbeil

Zum 250. Geburtstag von Alexander von Humboldt - Peter Lange

Staat und Religion (Teil 6) - Jörg Klingbeil

Rent-a-Jew - Karin Klingbeil

 

Vor 81 Jahren, im November 1938, brannten in Deutschland die Synagogen und die systemati­sche Verfolgung der Juden begann. Doch es gab damals auch mutige Menschen, die das Un­recht offen anprangerten. Einer von ihnen war der evangelische Pfarrer Julius von Jan. Hier sei­ne Predigt am Buß- und Bettag 1938:

O Land, Land, Land, höre des Herrn Wort!

Jeremia 22, 29

»Der Prophet ruft: O Land, Land! Höre des Herrn Wort!

Wenn wir bloß dieses eine Sätzlein hören, so verstehen wir zunächst noch nicht, was für schwere Kämpfe und Nöte den Jeremia zu diesem Ruf veranlasst haben. Er steht in einem Volk, unter dem sich der Herr in langer Geschichte offenbart hat als ein Vater und Erlöser, als ein Führer und Helfer voll Kraft und Gnade und Herrlichkeit. Dieses Volk Israel aber und voran seine Könige und seine Fürsten haben das Gesetz Gottes mit Füßen getreten. Jeremia hat gegen all dieses Unrecht einen zähen Kampf geführt im Namen Gottes und der Gerechtigkeit. Seit fast 30 Jahren predigt er dem Volk des Herrn Wort. Er widerspricht den Lügenpredigten derer, die in nationaler Schwärmerei Heil und Sieg verkündigen. Aber er wird nicht gehört. Immer einsamer wird der treue Gottesmann. Da kommt die große Stunde, wo Gott seinen Propheten ruft: ... (es folgt der Text Jeremia 22, 1-9: Jeremia soll zum König gehen und ihn auffordern, u.a. Recht und Gerechtigkeit zu üben, niemandem Gewalt anzutun und kein un­schuldiges Blut zu vergießen. Bei Zuwiderhandlung soll das Königshaus zerstört werden.)

Der König verhärtete sich gegen das Gotteswort und wurde plötzlich vom Feind in Gefan­genschaft abgeführt; sein Nachfolger verfolgte den Propheten und starb nach kurzer Herr­schaft; und der 3. König war nur drei Monate am Ruder, da fiel er in die Hände der Babylonier! All das erzählt uns unser Kapitel. In kurzer Zeit war die Herrlichkeit von drei unbußfertigen Königen Jerusalems dahin. In tiefem Schmerz darüber schreit Jeremia in sein Volk hinein: O Land, Land, Land, höre des Herrn Wort!

Warum wirst du dem treuen Gott untreu? Warum achtest du seine Gebote nicht mehr? Siehst du nicht, wie’s deinen Königen deshalb ergangen ist? O Land, liebes Heimatland, höre des Herrn Wort! In diesen Tagen geht durch unser Volk ein Fragen: Wo ist in Deutschland der Prophet, der in des Königs Haus geschickt wird, um des Herrn Wort zu sagen? Wo ist der Mann, der im Namen Gottes und der Gerechtigkeit ruft, wie Jeremia gerufen hat: Haltet Recht und Gerechtigkeit, errettet den Beraubten von des Frevlers Hand! Schindet nicht die Fremd­linge, Waisen und Witwen, und tut niemandem Gewalt und vergießt nicht unschuldiges Blut?

Gott hat uns solche Männer gesandt! Sie sind heute entweder im Konzentrationslager oder mundtot gemacht. Die aber, die in der Fürsten Häuser kommen, und dort noch heilige Hand­lungen vollziehen können, sind Lügenprediger wie die nationalen Schwärmer zu Jeremias Zeiten und können nur Heil und Sieg rufen, aber nicht des Herrn Wort verkündigen. Die Män­ner der vorläufigen Kirchenleitung, von denen die Zeitungen in der letzten Woche berichteten, haben in einer Gottesdienstordnung das Gebot des Herrn klar ausgesprochen und sich wegen der erschreckenden Missachtung der göttlichen Gebote durch unser Volk vor Gott gebeugt für Kirche und Volk. Jedermann weiß, wie sie dafür als Volksschädlinge angeprangert und außer Gehalt gesetzt worden sind - und schmerzlicherweise haben es unsere Bischöfe nicht als ihre Pflicht erkannt, sich auf die Seite derer zu stellen, die des Herrn Wort gesagt haben.

Wenn nun die einen schweigen müssen und die anderen nicht reden wollen, dann haben wir heute wahrlich allen Grund, einen Bußtag zu halten, einen Tag der Trauer über unsre und des Volkes Sünden.

Ein Verbrechen ist geschehen in Paris. Der Mörder wird seine gerechte Strafe empfangen, weil er das göttliche Gesetz übertreten hat. Wir trauern mit unserem Volk um das Opfer dieser verbrecherischen Tat. Aber wer hätte gedacht, dass dieses eine Verbrechen in Paris bei uns in Deutschland so viele Verbrechen zur Folge haben könnte? Hier haben wir die Quittung bekom­men auf den großen Abfall von Gott und Christus, auf das organisierte Antichristentum. Die Leidenschaften sind entfesselt, die Gebote Gottes missachtet, Gotteshäuser, die anderen heilig waren, sind ungestraft niedergebrannt worden, das Eigentum der Fremden geraubt oder zerstört, Männer, die unsrem deutschen Volk treu gedient haben und ihre Pflicht gewissenhaft erfüllt haben, wurden ins KZ geworfen, bloß weil sie einer anderen Rasse angehörten! Julius von Jan (Bildnachweis: Evangelische Kirchengemeinde Oberlenningen)Mag das Unrecht auch von oben nicht zugegeben werden - das ge­sunde Volksempfinden fühlt es deutlich, auch wo man nicht da­rüber zu sprechen wagt.

Und wir als Christen sehen, wie dieses Unrecht unser Volk vor Gott belastet und seine Strafen über Deutschland herbeiziehen muss. Denn es steht geschrieben: Irret euch nicht! Gott lässt sei­ner nicht spotten. Was der Mensch sät, das wird er auch ern­ten!

Ja, es ist eine entsetzliche Saat des Hasses, die jetzt wieder ausgesät worden ist. Welche entsetzliche Ernte wird daraus er­wachsen, wenn Gott unsrem Volk und uns nicht Gnade schenkt zu aufrichtiger Buße.

... Es kann ein Mensch und ein Volk zu höchsten Ehren erho­ben sein - wenn er sein Herz verschließt vor des Herrn Wort, so wird er plötzlich in die Tiefe gestürzt. Äußeres Glück, äußere Erfolge führen uns Menschen nur zu leicht in einen Hochmut hinein, der den ganzen göttlichen Segen verderbt und deshalb in tiefem Fall endet. Darum ist uns der Bußtag ein Tag der Trauer über unsre und unsres Volkes Sünden, die wir vor Gott bekennen, und ein Tag des Gebets: Herr, schenk uns und unserm Volk ein neues Hören auf dein Wort, ein neues Achten auf deine Gebote! Und fange bei uns an. Wir gehen so gern eigene Wege. Wir tun so vielerlei und neh­men uns so wenig Zeit zu der Stille, in der wir des Herrn Wort vernehmen dürften, sei’s im Got­tesdienst, sei’s im Kämmerlein. ...

Doch wollen wir zum Schluss nicht vergessen, dass für uns Christen des Herrn Wort noch deutlicher und köstlicher ist als für einen Jeremia. Denn es ist erfüllt in Christus, unsrem Herrn, der gesagt hat: Tut Buße, das Himmelreich ist nahe herbeigekommen. Durch ihn wird uns der Bußtag auch ein Tag des Dankes. Die Welt spottet so gern über die Buße, weil sie keine Ahnung hat, dass die wahre Buße das Tor zum glücklichsten Leben wird, und zwar nicht erst im Jenseits, sondern schon hier auf Erden. Ich darf erinnern an die Geschichte vom verlorenen Sohn, an seine bußfertige Heimkehr und das reiche Leben, das durch die Freundlichkeit des Vaters daheim nun für ihn anfing. Wer selbst schon durch dieses Tor der Buße heimgekehrt ist zu seinem Herrn, der weiß, wie nahe damit das Himmelreich tatsächlich herbeigekommen ist. Und wenn wir heute mit unsrem Volk in der Buße vor Gott gestanden sind, so ist dies Beken­nen der Schuld, von der man nicht sprechen zu dürfen glaubte, wenigstens für mich heute gewesen wie das Abwerfen einer großen Last. Gott Lob! Es ist herausgesprochen vor Gott und in Gottes Namen! Nun mag die Welt mit uns tun, was sie will. Wir stehen in unsres Herren Hand. Gott ist getreu. Du aber, o Land, Land, Land, höre des Herrn Wort! Amen.«

 

Die vorstehende Predigt, die wir auszugsweise wiedergegeben haben, hatte der Pfarrer von Oberlenningen, Julius von Jan (1897-1964), am Buß- und Bettag nach der Reichskristallnacht, am 16. November 1938 gehalten. Es sind sicherlich nicht Worte und Zugang, die wir heute wählen würden, aber sein Aufruf von Volk und Kirche zur Buße für die sehr deutlich ange­sprochenen Verbrechen, die am jüdischen Volk begangen worden waren, brachte ihn in Le­bensgefahr.

In einem siebenköpfigen Geschwisterkreis hatte er eine sonnige Kindheit verbracht, besuch­te 1911-1914 erst das Seminar Maulbronn, dann das Seminar Blaubeuren, bis er sich knapp 17jährig als Kriegsfreiwilliger meldete. Verwundet geriet er in englische Kriegsgefangenschaft, kehrte aber 1919 gesund nach Hause zurück und trat sein Theologiestudium in Tübingen an. Nach dem 2. Examen kam er auf die Pfarrstelle in Herrentierbach-Riedbach, heiratete 1927 Martha geb. Munz, die Tochter des Missionspredigers Munz in Stuttgart und bekam mit ihr zwei Kinder, Richard und Christa. Nach sieben Jahren auf der Pfarrstelle in Brettach, wo er bereits von der Gestapo observiert wurde, nahm er 1935 die Pfarrstelle in Oberlenningen an, um den Eltern näher zu sein.

Eine gute Woche nach seiner Bußpredigt wurde er von der SA überfallen, misshandelt und als "Judenknecht" beschimpft, kam in Untersuchungshaft. Die Kirche verhinderte zwar, dass er ins Konzentrationslager kam, suspendierte ihn aber vom Dienst und strengte ein Disziplinar­verfahren an. Er hatte zunächst freundliche Richter und Wächter, aber als seine Gemeinde ihm zu viel Sympathie bekundete, wurde er ins Stuttgarter Gefängnis überführt. Zwar wurde er per Gerichtsurteil aus der Untersuchungshaft entlassen, aber weiterhin von der Gestapo ge­fangen gehalten und schließlich aus Württemberg und Hohenzollern ausgewiesen. In Bayern fand er Zuflucht, aber als er zu predigen begann, wurde er zu einer Sondergerichtsverhand­lung nach Stuttgart vorgeladen und wegen Vergehens gegen den »Kanzelparagraphen« und gegen das »Heimtückegesetz« zu 16 Monaten Gefängnis verurteilt. Nach 5-monatiger Straf­haft wurde er mit dreijähriger Bewährungsfrist als Diasporapfarrer entlassen.

1943 wurde er als Degradierter nach Augsburg zum Militär einberufen, war als Artillerist an der Ostfront eingesetzt; nach der Landesschützenausbildung Einsatz in Ungarn und der Stei­ermark - immer unter der Kontrolle der NSDAP - bis zum 8. Mai 1945, als er durch die Ameri­kaner interniert und bald danach freigelassen wurde.

Mit der Familie kehrte er nach Oberlenningen zurück, wo er herzlich aufgenommen wurde. Ab 1949 war er Pfarrer in Zuffenhausen in einer stark zerstörten Gemeinde, in zerstörten Kir­chen. Nach Nieren-Embolie und Herz-Kollaps war er arbeitsunfähig und zog nach Korntal, wo er sechs Jahre später starb.

Im vergangenen Jahr wurde er von der Holocaust-Gedenkstätte Yad Vashem in Jerusalem als »Gerechter unter den Völkern« geehrt, und am 21. Oktober dieses Jahres wurde im Garten der Martinskirche in Oberlenningen ein Gedenkort für Pfarrer Julius von Jan eingeweiht. Sein Sohn Richard von Jan und Landesbischof Dr. h.c. Otfried July enthüllten die Gedenktafel mit dem Jeremia-Spruch, den der Pfarrer damals für seine Bußpredigt gewählt hatte. Landesbi­schof Theophil Wurm (1929-1948 Landesbischof der evangelischen Landeskirche in Württem­berg) bereute später, sich nicht hinter seinen Pfarrer gestellt zu haben, und der jetzige Landesbischof July sagte in seiner Würdigung: »Die Kirchenleitung hat sich schuldig gemacht. Stellvertretend möchte ich um Vergebung bitten für das Versagen der Landeskirche. ... Es ist möglich, etwas auszusprechen, Gesicht zu zeigen, aufrecht Gottes Wort zu folgen.«

Karin Klingbeil

BIBELWORTE - KURZ BETRACHTET

Wir tun nicht das Gute, das wir wollen, sondern gerade das Böse, das wir nicht wollen.

(Römer 7, 19)

So heißt es in diesem Abschnitt des Römerbriefes des Apostels Paulus mit der Überschrift »Die Ohnmacht des guten Willens«. Paulus hält den Menschen für schwach und von der »Sünde« beherrscht; so nennt er die Ursache für das Handeln wider besseres Wissen und Wollen. Er spricht von »wir« und meint damit uns alle: »Wir bringen es zwar fertig, uns das Gute vorzunehmen, aber wir sind zu schwach, es auszuführen« (Vers 18b). Wer hätte das noch nicht erlebt? Immer wieder fassen wir gute Vorsätze - und lassen diese dann fallen oder haben plötzlich andere Prioritäten. Oft genug sind wir schlicht zu bequem und können uns nicht aufraffen, den guten Vorsatz in die Tat umzusetzen. Und vieles schieben wir so lange wie möglich auf, um es dann auf den letzten Drücker mehr schlecht als recht zu bewältigen. Warum ist das so? Eigentlich wissen auch wir, was richtig wäre zu tun, und finden dann aber genügend Ausreden, es zu lassen. Die aktuellen Anforderungen des Klimawandels könnten dafür viele Beispiele liefern, etwa in Sachen Ernährung oder Verkehrsmittelwahl.

Paulus spricht offenkundig etwas typisch Menschliches an, das Auseinanderklaffen von Anspruch und Wirklichkeit, die Diskrepanz zwischen dem als gut Erkannten und dem eigenen Lebenswandel. Paulus war noch von einem dualistischen Menschenbild geprägt und sah einen Gegensatz zwischen dem »Fleisch« (dem »Bösen«) und dem »Geist« (dem von Gott geschenkten »Guten«). Wir wissen heute mehr über die Wechselbäder der menschlichen Motivation, aber das Problem hat sich nicht wesentlich geändert. Auch wir können nicht aus unserer Haut heraus. Uns bleibt nichts anderes übrig, als selbstkritisch unsere Defizite zu erkennen und uns um Besserung zu bemühen. In der Aussage »in mir, in meinem Fleisch wohnt nichts Gutes« (Vers 18a) liegt übrigens eine Wurzel der von den Kirchen jahrhunderte­lang propagierten Leibfeindlichkeit, die viele Menschen der guten Botschaft Jesu geradezu entfremdete. Solche Sätze haben suggeriert, dass die »Erbsünde« quasi biologisch in unserem Körper steckt und unser Körper uns in dieser Sünde gefangen hält. Dabei stehen gleich am Anfang der Bibel wunderbare Sätze über die Natur des Menschen und die Diagnose, die Gott für seine Schöpfung gestellt hat: Und siehe, es war sehr gut. Das wurde auch durch den »Sündenfall« nicht aufgehoben. Wie Jesus uns immer wieder gezeigt hat, können wir auf Gottes Heilszusage vertrauen und dadurch vielleicht auch unsere eigene Zerrissenheit überwinden.

Jörg Klingbeil

Der erste Ökologe

Zum 250. Geburtstag von Alexander von Humboldt

Alexander von Humboldt – Portrait von Fr. Weitsch,
 1806 (Quelle: Wikimedia)Wir leben in einer Zeit, in der wir immer wieder neu dazu aufge­rufen werden, ökologisch zu leben, das heißt: in einer ausge­glichenen Einheit mit unserer Umwelt. Denn wir leben schon länger zumeist auf Kosten der Umwelt. Wir entnehmen der Um­welt mehr, als wir ihr zurückgeben. Das kann auf die Dauer nicht gut gehen, es wird im schlimmsten Fall schon in abseh­barer Zeit zu Katastrophen auf der Erde führen, wie es ja die Messungen der zu hohen Erwärmung der Erdatmosphäre an­kündigen.

Auf diese ökologischen Zusammenhänge hat schon vor lan­ger Zeit der Forscher und Wissenschaftler Alexander von Hum­boldt hingewiesen, der am 14. September 1769, also vor jetzt genau 250 Jahren, in Berlin geboren wurde und dem wir zahl­reiche wissenschaftliche Erkenntnisse verdanken. »Alles ist Wechselwirkung« steht überraschenderweise schon in einem seiner ersten Reisetagebücher. Dieser Mann war ein rastloser Naturforscher, der abenteuerliche Expeditionen in die Anden, nach Russland und weit durch Asien hindurch unternommen hatte. Durch seine vielen For­schungen kam er zu der Erkenntnis, dass in der Natur alles mit allem verbunden ist.

Die Historikerin Andrea Wulf hat nun ein mehrfach ausgezeichnetes Lebensbild des Wis­senschaftlers und seiner Forschungen verfasst: »Alexander von Humboldt und die Erfindung der Natur« (Penguin Verlag, 2015, ISBN 978-3-328-10211-3). Die Kombination Reisen und Forschen stellte für Humboldt eine ideale Verbindung dar. Sein Ziel war, auf seinen ausge­dehnten Reisen möglichst viele Aspekte der belebten und unbelebten Natur zu erforschen. Überall führte er eine Menge Messinstrumente mit sich, um in der freien Natur an Ort und Stel­le wissenschaftliche Untersuchungen anzustellen.

An allen wissenschaftlichen Forschungsgebieten war er interessiert, er vermaß nicht nur, er sammelte auch rastlos Materialproben bei seinen großen Expeditionen in entlegene Gebiete wie zum Beispiel zu den südamerikanischen Vulkanen. Bis auf 5500 Meter Höhe ist er mühe­voll zum Andengipfel Chimborazo in Ecuador hinaufgestiegen. »Auf dem Weg zum Gipfel holte Humboldt immer wieder mit tauben Fingern seine Geräte heraus«, schreibt die Autorin Wulf, »und stellte sie auf abenteuerlich schmale Felsvorsprünge, um Höhe, Schwerkraft und Feuch­tigkeit zu messen. Akribisch notierte er sämtliche Arten, auf die er mit seinen Begleitern stieß - hier ein Schmetterling, dort eine winzige Blume. Alles hielt er in seinem Notizbuch fest.«

Seine Forschungsgebiete waren vielfältig. Neben Vulkanologie interessierte ihn Erdmagne­tismus, Meteorologie und Meereskunde, aber auch Ethnologie, Landwirtschaft und Bergbau. Er war ein Universalist, er wollte das Zusammenwirken aller Naturkräfte verstehen. Zwischen 1805 und 1839 publizierte er ein 34-bändiges (!!!) Reisewerk.

Das Besondere an Alexander von Humboldt ist sein Sinn für Gesamtzusammenhänge. Nach der Aufspaltung der Wissenschaften in spezialisierte Einzeldisziplinen hat dieser global-ökologische Ansatz erst seit Ende des 20. Jahrhunderts wieder an Bedeutung für die Alltags­welt gewonnen: »Alles ist Wechselwirkung« - ein Satz, mit dem Humboldt die Ergebnisse sei­ner Naturforschung zusammenfasste und der heute, so viele Jahre später, eine besondere Aktualität erlangt hat.

Interessant an seinem Lebenslauf ist unter anderem die Begegnung mit Johann Wolfgang von Goethe in Weimar. Die Gespräche der Beiden fanden überwiegend auf Einladung von Friedrich Schiller in dessen schönem Gartengrundstück in Jena statt. Bekanntlich war Goethe auch ein leidenschaftlicher Naturforscher, fasziniert von der Erdgeschichte und der Botanik. Im Jahr des ersten Zusammentreffens mit Humboldt hatte er 1790 die Schrift »Versuch, die Meta­morphose der Pflanzen zu erklären« verfasst.

»Als Humboldt hörte«, schreibt Andrea Wulf, »mit welcher Begeisterung Goethe seine wis­senschaftlichen Ansichten vortrug, riet er ihm, seine Theorien über vergleichende Anatomie zu veröffentlichen. Daraufhin begann Goethe wie ein Besessener zu arbeiten und die frühen Mor­genstunden damit zu verbringen, einem Assistenten in seinem Schlafzimmer seine Gedanken zu diktieren. Noch im Bett, von Kissen gestützt und gegen die Kälte in Decken gewickelt, arbeitete Goethe so intensiv wie seit Jahren nicht mehr. Viel Zeit hatte er nicht, weil Humboldt immer um zehn Uhr morgens eintraf, um die Diskussionen mit ihm fortzusetzen.«

Mehr als zwei Jahrzehnte hatte Humboldt an seinem Kosmos gearbeitet, in dem er alles vereinen wollte: sein gesamtes Wissen über die Welt. Das Werk erschien zuerst unter dem Titel »Kosmos, Entwurf einer physischen Weltbeschreibung«. Es war der Höhepunkt seines Arbeitslebens. Im ersten Band beschäftigt er sich mit der Außenwelt, von kosmischen Nebeln und Sternen über Vulkane bis hin zu Pflanzen und Menschen, der zweite Band ist ein Streifzug durch die menschliche Geschichte von den alten Griechen bis in die Neuzeit. Beide Bände waren internationale Bestseller: 1851 war Kosmos bereits in zehn Sprachen übersetzt worden. Am 6. Mai 1859 starb Alexander von Humboldt, das Universalgenie, im Alter von 89 Jahren.

Peter Lange

Staat und Religion (Teil 6)

Herausforderungen für den säkularen Staat der Gegenwart

Die wirklich epochale Weimarer Reichsverfassung (WRV) von 1919 prägt das Verhältnis von Staat und Religion bis heute. Denn das Grundgesetz (GG) der Bundesrepublik Deutschland verweist weitgehend darauf (Artikel 140 GG). Die Gewährleistung der Glaubens- und Gewis­sensfreiheit (Artikel 135 WRV) wurde hingegen den anderen Grundrechten zugeordnet, jedoch ohne ausdrücklichen Gesetzesvorbehalt. Die in der Weimarer Republik strittige Frage, inwie­weit sich auch Weltanschauungsgemeinschaften und Atheisten darauf berufen können, hat das Grundgesetz ausdrücklich beantwortet und das weltanschauliche Bekenntnis gleichbe­rech­tigt neben das tradierte religiöse Bekenntnis gestellt. Außerdem wird bestimmt, dass die ungestörte Religionsausübung gewährleistet wird. Diese betrifft nicht nur die persönlichen Überzeugungen, sondern reicht weit in die praktische Lebensführung des Einzelnen hinein und umfasst auch sein Denken, Reden und Handeln.

Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften können - soweit sie nicht bereits 1919 sol­che waren - auf Antrag Körperschaften des öffentlichen Rechts werden, wenn sie »durch ihre Verfassung und die Zahl ihrer Mitglieder die Gewähr der Dauer bieten«. Mit diesem Rechts­status sind einige Privilegien und hoheitliche Befugnisse verbunden. Als ungeschriebene Vor­aussetzung hat das Bundesverfassungsgericht in einer Entscheidung über den Status der Zeugen Jehovas deren Rechtstreue gefordert; der Staat habe aber eine Religionsgemein­schaft nicht nach ihrem Glauben, sondern nur nach ihrem Verhalten zu beurteilen.

Das Bundesverfassungsgericht hat den Schutzbereich der Religionsfreiheit schon früh sehr weit ausgelegt und als Glaubensfreiheit das Recht des Einzelnen betont, »sein gesamtes Ver­halten an den Lehren seines Glaubens auszurichten und seiner inneren Glaubensüberzeu­gung gemäß zu handeln.« Andererseits schützt das Grundgesetz auch solche, die nicht an Gott glauben (sog. negative Religionsfreiheit), ferner den Austritt aus einer religiösen Gemein­schaft oder der Übertritt von einer zur anderen. Der Staat darf niemanden zu einem bestimm­ten religiösen Bekenntnis oder zu einer bestimmten Weltanschauung zwingen. Leitbild des Grundgesetzes ist der weltanschaulich neutrale Staat. Daraus folgt auch, dass der Staat keine Religionsgemeinschaft privilegieren darf, sondern die Religionsgemeinschaften gleich behan­deln muss.

Umstritten ist in diesem Zusammenhang, inwieweit die säkulare Neutralität des Staates durch die in ihrer Entstehungsphase hart umkämpfte Präambel des Grundgesetzes »unterlau­fen« wird, denn dort heißt es: »Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen (...) hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben.« Mit dieser Formulierung soll aber nicht - wie in Zeiten der Monarchie - eine transzendente Überhöhung der Verfassung zum Ausdruck gebracht, sondern gerade ihre Endlichkeit und menschengemachte Bedingtheit betont werden.

Auch ohne ausdrücklichen Gesetzesvorbehalt gilt Religionsfreiheit übrigens nicht »absolut«, sondern kann - so wie andere Grundrechte auch - immanent durch gewichtigere Grundrechte anderer (z.B. Meinungs- und Pressefreiheit, Kunstfreiheit, Berufsfreiheit, Versammlungsfreiheit usw.) eingeschränkt werden. Dabei müssen die Begründungen für die Einschränkung wie­derum religionsneutral sein. Das Argument, bestimmte religiöse Praktiken seien »in Deutsch­land unüblich« oder »dem abendländischen Kulturkreis unbekannt«, reicht zum Beispiel nicht. Natürlich findet die Abwägung unterschiedlicher Interessen gerade auf dem Gebiet der Religion im Rahmen eines gesellschaftlichen Diskurses statt und ist deshalb Schwankungen unterworfen. Dennoch stößt die bisherige Ordnung von Religion und Religionsausübung in Deutschland auf weitgehende Akzeptanz in der Bevölkerung, auch wenn die Mitgliedszahlen der Volkskirchen schwinden. Und weder in der Beratung des Grundgesetzes durch den Parla­mentarischen Rat im Jahr 1949 noch bei der Diskussion einer Verfassungsreform anlässlich der Wiedervereinigung spielte die Religionsverfassung eine nennenswerte Rolle; eine Neuord­nung wurde 1993 abgelehnt, weil sich »das staatskirchenrechtliche System des Grundge­setzes bewährt« habe. Exemplarisch für dieses positive Bild von Religion und das einver­nehmliche Miteinander von Staat und Kirchen steht der vielzitierte Satz des Verfassungs­rechtlers Ernst-Wolfgang Böckenförde »Der freiheitliche, säkularisierte Staat lebt von Voraus­setzungen, die er selbst nicht garantieren kann.«

Seit den 1990er Jahren hat sich dieses Bild jedoch verändert: Mit der Zunahme religiöser Vielfalt wurden die Gefahren durch Religion in den Vordergrund gerückt. Als Hauptgefahren­quelle wird mittlerweile »der Islam« wahrgenommen. Terroranschläge islamistischer Gruppen und Einzeltäter, die Missachtung grundlegender Menschenrechte muslimischer Frauen und Mädchen bei Zwangsehen und Genitalverstümmelung, aber auch harmloser anmutende Kon­fliktfelder wie das Schächten von Tieren, der Bau von Moscheen, die Befreiung vom koedu­kativen Sportunterricht und Klassenfahrten sowie das Tragen eines Kopftuchs beherrschen die Diskussion um religiöse Freiheit und finden gelegentlich auch ihren Niederschlag in der Rechtsprechung. Pauschale Zuschreibungen in Richtung Islam verbieten sich indessen, denn auch die Angehörigen anderer Religionen beschäftigen unter Berufung auf die Religionsfreiheit immer wieder die Gerichte. So verlangten etwa christliche Eltern, ihre Kinder zu Hause selbst zu unterrichten oder an Klassenfahrten oder am Schwimmunterricht nicht teilnehmen zu lassen. Zeugen Jehovas lehnten Bluttransfusionen auch bei unmittelbarer Lebensgefahr ab. Als ausländisches Beispiel ist aktuell der Konflikt um eine Helmpflicht für Sikhs in England zu nennen. Und wer erinnert sich nicht an die heftige Diskussion um die Beschneidung jüdischer und muslimischer Knaben, die sich an einem entsprechenden Verbot durch das Landgericht Köln entzündet hatte und im Jahre 2012 sogar zu einer gesetzlichen Ausnahmeregelung im BGB führte - übrigens gegen den heftigen Widerstand des Verbands der Kinder- und Jugend­ärzte.

Kein Wunder, dass die Religionsfreiheit verschiedentlich schon als »ausuferndes Grund­recht« bezeichnet wird. Und es ist nicht zu verkennen, dass sich vor allem an islamischen Religionsverständnissen viele Konflikte entzünden, sicher auch, weil deren Anhänger ver­gleichsweise häufig einen absoluten Geltungsanspruch für ihre religiösen Überzeugungen be­anspruchen, der mit Gesetzen, institutionellen Gepflogenheiten und den Grundrechten anderer Bürger kollidiert. Hier nur einige wenige Beispiele:

Schächten: In Deutschland war das für Muslime und Juden wichtige rituelle Schächten lange Zeit weitgehend verboten. Nach dem Tierschutzgesetz dürfen warmblütige Tiere nicht ohne Betäubung getötet werden. Anfang 2002 erlaubte das Bundesverfassungsgericht - an­ders als das Bundesverwaltungsgericht - das rituelle Schächten unter Auflagen und bewertete die Religionsfreiheit eines muslimischen Metzgers und seiner Kunden als gewichtiger als den Tierschutz. In vielen europäischen Ländern ist das Schächten weiterhin verboten. Aktuell ist ein Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof anhängig, in dem das Verbot des Schlach­tens ohne Betäubung in Belgien auf dem Prüfstand steht. Ob das seit August 2002 geltende neue Staatsziel »Tierschutz« (Artikel 20a GG) heute zu einer anderen verfassungsrechtlichen Bewertung führen würde, ist umstritten.

Schule: Pflege und Erziehung der Kinder sind ein natürliches Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht (Artikel 6 Abs.2 GG). Wegen der Glaubensfreiheit haben Eltern auch das Recht zur religiösen Erziehung. Inhaltlich darf der Staat sich da nicht einmischen. Soweit Eltern bestimmte Unterrichtsinhalte aus religiösen Gründen ablehnen und Unterrichtsbefreiung beantragen, steht dem aber das staatliche Bestimmungsrecht im Schulwesen entgegen (Artikel 7 Abs. 1 GG). Diese Rechte stehen sich gleichrangig gegenüber und müssen zu einem praktischen Ausgleich gebracht werden: Grundsätzlich muss das Bildungs- und Erziehungsprogramm für die Schule unabhängig von den Wünschen der betei­ligten Schüler und ihrer Eltern anhand eigener inhaltlicher Vorstellungen bestimmt werden können. Andererseits sollte die Schule auf religiöse Verhaltensgebote ausnahmsweise Rücksicht nehmen. Im Zweifelsfall entscheiden ohnehin die Gerichte, so z.B. im Fall der Eltern (Zeugen Jehovas), die verhindern wollten, dass ihr Kind in der Schule den Film »Krabat« an­schaut, weil es darin um schwarze Magie geht. Das Bundesverwaltungsgericht gab 2013 der Schule Recht. Im häufigen Streitfall Schwimmunterricht haben die Gerichte ebenfalls der integrativen Kraft der öffentlichen Schulen den Vorrang eingeräumt und Befreiungsanträge abgelehnt, dabei aber praktische Kompromisse etwa in Form des sog. Burkini befürwortet.

Kruzifix: Besonders umstritten ist die Frage, inwieweit Kruzifixe in öffentlichen Gebäuden (auch Schulen) aufgehängt werden dürfen. 1995 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass Kreuze in Klassenzimmern staatlicher Schulen mit der Glaubensfreiheit nicht vereinbar sind und der Staat in Religionsfragen neutral bleiben muss. Demonstration 1995 in München gegen den Kruzifix-Beschluss des Bundesverfassungsgerichts,
 (Quelle: Wikimedia)Bayern erließ daraufhin ein neues Gesetz, das wiederum Kreuze in Klassenzimmern vorschrieb. Erziehungsberechtigte sollten aber aus »ernsthaften und einsehbaren Gründen« widerspre­chen dürfen und die Schulleitung einen Kompromiss suchen müssen. Politisch wurde von der Landesre­gierung dabei argumentiert, das Kreuz stehe nicht für eine Religion, sondern sei ein Bekenntnis zur Identität und zur kulturellen Prägung des Landes. Das Bundesverfassungsgericht hatte zuvor aller­dings unmissverständlich ausgeführt, dass das Kreuz das »Glaubenssymbol schlechthin« des Christentums sei. Der Europäische Gerichtshof sieht die Sache übrigens etwas lockerer und entschied 2011 anhand eines italienischen Falles, dass ein Kreuz im Klassenzimmer mit der Menschenrechtskonvention vereinbar sei.

Uneinheitlich verlief auch die Rechtsprechung in Sachen Kopftuch: 2003 gab das Bundes­verfassungsgericht einer Muslima Recht, deren Einstellungsantrag als Beamtin auf Probe im Schuldienst des Landes Baden-Württemberg abgelehnt worden war, da sie auch im Unterricht ihr Kopftuch tragen wollte (Fall Fereshta Ludin). Das Gericht sah hierin - anders als das Ober­schulamt - keinen »Eignungsmangel« und vermisste eine gesetzliche Grundlage. In der Folge­zeit änderten einige Bundesländer - darunter auch Baden-Württemberg - ihre Schulgesetze. 2015 kippte das Bundesverfassungsgericht jedoch das novellierte Gesetz in Nordrhein-Westfalen mit der Begründung, ein pauschales Kopftuchverbot für Lehrkräfte an öffentlichen Schulen sei mit der Verfassung nicht vereinbar. Seither herrscht ein gewisser föderaler Wildwuchs. In Baden-Württemberg scheiterte eine geplante Anpassung des Schulgesetzes; es verbietet also weiterhin, dass »Lehrkräfte an öffentlichen Schulen (...) in der Schule keine politischen, religiösen, weltanschaulichen oder ähnliche äußeren Bekundungen abgeben (dür­fen), die geeignet sind, die Neutralität des Landes gegenüber Schülern und Eltern oder den politischen, religiösen oder weltanschaulichen Schulfrieden zu gefährden oder zu stören. (...) Die Wahrnehmung des Erziehungsauftrags (...) und die entsprechende Darstellung christlicher und abendländischer Bildungs- und Kulturwerte oder Traditionen widerspricht nicht dem (o.g.) Verhaltensgebot« (§ 38 Abs. 2). Man erkennt hier deutlich das Bestreben, etablierte christliche Merkmale (wie z.B. das Nonnenhabit) im Schulalltag zu bewahren. Ob diese Regelung vor dem Bundesverfassungsgericht Bestand haben wird, bleibt abzuwarten.

Die Darstellung des Themas »Staat und Religion« in der »Warte« kommt mit dieser Folge an ihr Ende. Naturgemäß konnten viele Aspekte dabei nur angerissen werden. Zur vertiefen­den Lektüre empfehle ich das Buch »Staat ohne Gott - Religion in der säkularen Moderne« von Horst Dreier (C.H.Beck, 2. Auflage 2018). Hilfreich sind auch die im Internet zu findenden themenbezogenen Veröffentlichungen des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bun­destages und der Bundeszentrale für politische Bildung.

Jörg Klingbeil

Rent-a-Jew

Als ich diesen Begriff erstmals las, beschlich mich ein komisches Gefühl - einen (jüdischen) Menschen mieten? Was für eine Provokation!

Aber als ich über dieses Projekt der Janusz-Korczak-Akademie (die Europäische Janusz-Korczak-Akademie ist eine jüdische Bildungseinrichtung mit dem Ziel, jüdische Gemeinschaft zu stärken, sie zu öffnen und Berührungsängste abzubauen) las, konnte ich ihm sofort sehr viel abgewinnen.

Erstaunlicherweise bildet sich Fremdenfeindlichkeit - und eben auch Antisemitismus - vor­nehmlich bei solchen Menschen aus, die so gut wie oder gar überhaupt keine Ausländer bzw. Juden kennen! Deshalb ist das Ziel des Projekts, sich Schulen, Gemeinden und anderen Institutionen zum Gespräch und zum Kennenlernen zur Verfügung zu stellen. Dabei ist das Spektrum zwischen orthodoxen und liberalen Juden (ca.100.000, weitere 100.000 nicht prakti­zierende) sicher größer als im Christentum.

In der aktuellen Ausgabe von Publik-Forum beschreibt eine traditionelle Jüdin, die koscher isst und die jüdischen Feiertage begeht, wie sie sich sofort von diesem Projekt zum Mitmachen animieren ließ; sie macht nun, jeweils zusammen mit einem liberalen Vertreter des Judentums, vor allem Besuche in Schulen und Kirchengemeinden. So soll die bunte Vielfalt des Juden­tums gezeigt, Bräuche und Riten dargestellt und erklärt werden. Neben dieser Kenntnis ist aber die persönliche Begegnung das Wichtigste.

Nähere Informationen sind hier zu finden.

Karin Klingbeil

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