Die Warte des Tempels
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Biografisches über den neuen Tempelvorsteher
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Ich möchte heute als ein Angehöriger von Ältestenkreis, Gebietsleitung und Gemeinde der TSA zusammen mit den Freunden aus der TGD den langjährigen, treuen und selbstlosen Einsatz von Peter Lange für beide Regionen würdigen, der in seinem beinahe 7 Jahre währenden Tempelvorsteher-Amt gipfelte.
So wie alle seine vorangegangenen Ämter packte Peter auch seine Aufgabe als Tempelvorsteher mit Überlegung, Verstand und Weitblick an. Seine Fähigkeit, mit anderen in mündlicher und schriftlicher Form wirkungsvoll zusammenzuarbeiten, sowie seine Verpflichtung und sein Streben auf allen Ebenen der Tempelgesellschaft haben ihn bei uns allen beliebt gemacht.
In Australien haben Einzelmitglieder - ob in Melbourne, im ländlichen Victoria, in Adelaide oder in Sydney - wie auch Templer-Gruppen - Gebietsleitung und Ältestenkreis - von Peters unvoreingenommener, führender und mitfühlender Art und von seinem Bemühen, Ziel und Grundsätze des Tempels kompromisslos zu verfolgen, großen Nutzen gezogen. Seine regelmäßigen Besuche bei uns trugen dazu bei, dass wir wertvolle Erfahrungen mit ihm austauschen und voneinander lernen konnten.
Peter hat immer regen Anteil an allen Aktivitäten der TSA genommen. Er las für gewöhnlich unseren ganzen Schriftwechsel sowie unsere Sitzungs-Protokolle durch und ging, wo es angebracht und nötig war, darauf ein. Das Besucher-Austausch-Programm für Gemeinde-Älteste stärkte die Verbindung zwischen unseren beiden Gebieten und ließ uns einander besser verstehen. Peters und Helgas großzügige und gastfreundliche Aufnahme von uns Australiern in Stuttgart hat dies noch begünstigt. Peters Beherrschung sowohl des Englischen wie des Deutschen hat die gegenseitige Verständigung erleichtert, so dass gute Gespräche sowohl auf offizieller wie auf privater Ebene möglich waren.
Nachdem Peter nun sein Amt verlässt, möchten wir ihm für seinen herausragenden und beständigen Dienst, für seine geschätzten Ratschläge und - am wichtigsten - für seine Freundschaft von Herzen danken. Wir sind außerdem seiner Ehefrau Helga dankbar für ihre opferbereite Unterstützung während seiner häufigen Reisezeiten. Wir wünschen beiden Glück und Gesundheit.
Peter, wir möchten unsere herzliche Dankbarkeit zum Ausdruck bringen für alles, was du für die Tempelgesellschaft getan hast.
Harald Ruff, stellvertretender Gebietsleiter der TSA, bei der Mitgliederversammlung der TGD am 6. Oktober in Stuttgart-Degerloch
Wer in den letzten Monaten die Zeitungen aufschlug, begegnete auf Schritt und Tritt sicherheitspolitischen Themen mit Schlagworten wie Rasterfahndung, großer Lauschangriff, Nutzung von Mautdaten, Videoüberwachung, Vorratsdatenspeicherung und zuletzt Online-Durchsuchung. Im Kern geht es meist um neue Befugnisse für Polizei und Nachrichtendienste, mehr personenbezogene Daten erheben, speichern und nutzen zu dürfen, d.h. um Eingriffe in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung, das die Privatsphäre schützt. Als Grund wird dabei in der Regel die Gefahr islamistischer Terroranschläge nach dem 11. September 2001 ins Feld geführt. Befürworter wie Gegner argumentieren aber oft ideologisch: Während die Befürworter den Kritikern unterstellen, sie wollten nur die Täter schützen, behaupten die Gegner, Deutschland werde nun zum Überwachungsstaat. Die Bevölkerung artikuliert in Umfragen (vgl. FAZ vom 17. Okt.) ein wachsendes Unbehagen an staatlicher Überwachung. Häufig hört man von den Befürwortern staatlicher Eingriffe aber auch: »Wer nichts zu verbergen hat, hat auch nichts zu befürchten«. Es ist nicht leicht, dagegen Argumente zu finden, solange die Terrorfurcht größer ist als die Sorge vor staatlichen Eingriffen.
Die Kritik an erweiterten staatlichen Befugnissen wird mit Blick auf unser Grundgesetz vielleicht verständlicher: Der demokratische Rechtsstaat ist vor allem durch die Freiheitsrechte seiner Bürger geprägt, in die der Staat nur auf gesetzlicher Grundlage belastend dann eingreifen darf, wenn es im überwiegenden Allgemeininteresse liegt. Nicht die Behörden, sondern die Volksvertreter sollen darüber befinden, was sie dem Bürger zumuten wollen und was nicht. Noch wichtiger: Der Bürger soll vorher abschätzen können, was der Staat von ihm aus welchem Grund will, und sein Verhalten danach ausrichten können. Das heißt, der Staat muss für den Bürger transparent und berechenbar sein. Gerichte (und ggf. Parlamente) sollen später nachprüfen können, ob die gesetzlichen Grundlagen für einen Eingriff erfüllt waren oder nicht. Wenn man nicht weiß, ob und was der Staat mit einem vorhat, sind der Willkür Tür und Tor geöffnet. Je schwerer zudem der Eingriff wiegt, desto gewichtiger müssen die allgemeinen Interessen der Öffentlichkeit gegenüber den individuellen Interessen des Einzelnen sein.
Dieses demokratische Prinzip des Rechtsstaats gilt auch für den Schutz der Privatsphäre. Das soll heißen: der Bürger hat ein Recht darauf, vom Staat in Ruhe gelassen zu werden. Nicht er ist dem Staat gegenüber rechenschafts- und auskunftspflichtig, was er macht, mit wem er kommuniziert, wohin er verreisen will, sondern umgekehrt: der Staat braucht eine gesetzliche Rechtfertigung, wenn er vom Bürger etwas wissen will, wenn dieser sich ausweisen soll, wenn ihm dieser seine Daten überlassen soll usw. Diese gesetzliche Grundlage muss hinreichend bestimmt sein, der Eingriff muss zudem geeignet, erforderlich und verhältnismäßig sein, das heißt, Eingriff und Zweck müssen in einem vernünftigen Verhältnis zueinander stehen. Deswegen passt die Aussage »Ich habe doch nichts zu verbergen« grundsätzlich nicht als Reaktion auf staatliche Eingriffe. Es geht nicht darum, ob wir etwas zu verbergen haben, sondern darum, dass wir uns gegenüber dem Staat für unser Verhalten nicht rechtfertigen müssen.
Das Bundesverfassungsgericht hat dieses Recht in dem berühmten Volkszählungsurteil von 1983 unter dem Begriff »Recht auf informationelle Selbstbestimmung« so definiert, dass der Einzelne grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten zu bestimmen habe. Dies habe auch Auswirkungen auf die Gesellschaft: Ein Bürger, der nicht weiß, welche Informationen staatliche Stellen über ihn und seine Aktivitäten sammeln und welche Folgen dies haben könnte, werde sich anpassen und nicht mehr etwa an Demonstrationen oder Bürgerinitiativen mitwirken. Informationelle Selbstbestimmung statt angepasstem Verhalten fordere die Verfassung. Seit diesem Urteil gilt, dass eine Datenverarbeitung durch den Staat nur zulässig ist, wenn ein Gesetz dies erlaubt oder der Betroffene einwilligt. In den letzten Jahren sind deshalb immer differenziertere Rechtsgrundlagen für entsprechende Eingriffe geschaffen worden. Das regt nur noch wenige auf. Viele Bürger geben ihre privaten Daten ungeniert im Internet oder in der Öffentlichkeit per Handy preis. Das Gefühl für den Wert der Privatsphäre hat offenbar leider nachgelassen.
Für die Antiterrorgesetze der letzten Jahre war (nicht nur in Deutschland) kennzeichnend, dass die staatlichen Eingriffe immer weiter in das Vorfeld eines konkreten Tatverdachts oder einer konkreten Gefahr reichen. Der Staat wandelt sich so zum Präventionsstaat, der die Bürger auch ohne Verdacht oder Anlass unter die Lupe nehmen und der Daten seiner Bürger zunächst auf Vorrat sammeln will, um sie dann bei Bedarf später auswerten zu können. Da mutmaßliche Terroristen sich unauffällig verhalten (Stichwort »Schläfer«), geraten auch normale Bürger (zunächst) ins Visier der Ermittler. Die Gesetzesverschärfungen der letzten Jahre wären aber noch gravierender, wenn nicht das Bundesverfassungsgericht dem Staat mehrfach die Grenzen aufgezeigt hätte: so wurde im Jahr 2004 der sog. Große Lauschangriff (Abhörmaßnahmen in der Wohnung) gekippt, weil das Gericht den absolut geschützten »Kernbereich der privaten Lebensgestaltung« in Gefahr sah. Im Jahr 2005 wurde die präventive Telefonüberwachung im niedersächsischen Polizeigesetz für verfassungswidrig, weil weder normenklar noch verhältnismäßig, erklärt. Im April 2006 wurde die Rasterfahndung in Nordrhein-Westfalen aufgehoben, nachdem dort rund fünf Millionen Datensätze in etlichen privaten und öffentlichen Datenbanken anhand relativ ungenauer Suchkriterien durchleuchtet wurden, um islamistische »Schläfer« zu enttarnen. Das Gericht sah in einer abstrakten Terrorgefahr ohne konkrete Anzeichen keine ausreichende Grundlage. Die damalige Rasterfahndung war übrigens ein völliger Schlag ins Wasser und führte in keinem Fall zu einer Verhaftung. Im Frühjahr 2007 wurde eine Videoüberwachung in Bayern aufgehoben, weil die Rechtsgrundlage im dortigen Datenschutzgesetz zu unbestimmt war.
Von den aktuell diskutierten Maßnahmen seien nur zwei Beispiele erwähnt, zunächst die Vorratsdatenspeicherung. Man stelle sich vor, die Deutsche Post AG und andere Postunternehmen würden durch den Gesetzgeber verpflichtet, die Versanddaten aller Sendungen, d.h. Absender und Empfänger sowie Versandzeitpunkt aller Briefe, Postkarten, Versandhauskataloge usw., aufzunotieren und ein halbes Jahr aufzubewahren, falls Sicherheitsbehörden die Daten später für Ermittlungszwecke benötigen.
Diese ziemlich absurde Vorstellung wird demnächst Realität, zwar nicht in Bezug auf die papiergebundene Kommunikation, jedoch nach dem Beschluss des Bundestags vom 9.11.2007 für alle Telefon- und Internetanbieter, die künftig die Verbindungsdaten ihrer Kunden (vom Telefon übers Handy bis zum Computer) ein halbes Jahr speichern sollen, damit die Ermittlungsbehörden ggf. feststellen können, mit wem ein Verdächtiger wo und wie lange kommuniziert hat. Gespeichert werden sollen dabei die genutzten Rufnummern und Kennungen, die Uhrzeit und das Datum sowie - bei Handys - die Standorte bei Beginn der Verbindung. Diese Daten müssen auch dann gespeichert werden, wenn das Unternehmen sie zur Abrechnung gar nicht benötigt, also auch bei Flat-rates. Zwar sollen die Inhalte tabu bleiben, aber bei SMS und E-Mail sind Verpackung und Inhalt nur schwer zu trennen. Immerhin benötigt die Polizei für den Zugriff eine richterliche Genehmigung, aber hierfür reichen schon Straftaten aus, die mit Hilfe der Telekommunikation begangen werden (also etwa illegale Musikdownloads aus dem Internet).
Kritiker bemängeln zudem, dass auch die vertrauliche Kommunikation transparent werden könne: Ärzte sehen das Arzt-Patienten-Verhältnis in Gefahr, Journalisten bangen um den Schutz ihrer Informanten. Die grundrechtlichen Probleme liegen angesichts des Volkszählungsurteils auf der Hand: die Speicherung von Daten auf Vorrat zu nicht hinreichend bestimmbaren Zwecken wurde damals für verfassungswidrig erklärt. Außerdem wird auch hier ggf. der absolut geschützte Kernbereich der privaten Lebensgestaltung tangiert.
Noch umstrittener ist die vom Bundesinnenminister gewünschte Online-Durchsuchung. Dabei sollen Sicherheitsbehörden heimlich über das Internet - z.B. durch Spionageprogramme (sog. Trojaner) - auf Privatcomputer zugreifen dürfen, um ggf. Anschlagsvorbereitungen aufzudecken. Angeblich gehe es nur um wenige Fälle pro Jahr.
Neben den erheblichen technischen und rechtlichen Problemen, die eine solche Befugnis aufwerfen würde, fällt vor allem der Vertrauensverlust ins Gewicht, wenn der Staat, der die Bürger ständig zum Schutz vor Angriffen aus dem Internet aufruft, selbst zum »Hacker« wird. Den absolut geschützten Privatbereich technisch von verdächtigen Inhalten im Computer eines Verdächtigen zu trennen, wird nicht funktionieren. Hier wie bei der Vorratsdatenspeicherung wird das Bundesverfassungsgericht leider erneut als »Reparaturbetrieb der Politik« gefordert sein.
Selbst wenn bei neuen Maßnahmen zunächst hohe Hürden wie schwerste Anlassstraftaten (Terror, Organisierte Kriminalität) oder Verfahrenssicherungen (z. B. Richtervorbehalt) aufgerichtet werden, so lehrt die Erfahrung, dass die Befugnisse immer weiter ausgeweitet werden, wenn die technischen Möglichkeiten erst einmal geschaffen sind. Dies gilt zB. auch für die Mautdaten, deren Nutzung für die Strafverfolgung vom Bundestag noch vor wenigen Jahren abgelehnt wurde; nach zwei spektakulären Mordfällen soll die Polizei auf diese Daten demnächst doch zugreifen dürfen.
Bei entsprechenden Anlässen könnte dies irgendwann auch mit den biometrischen Daten in Ausweispapieren passieren, die zur Zeit nicht zentral gespeichert werden. Sind Daten erst einmal vorhanden, wachsen die Begehrlichkeiten zu ihrer Nutzung. Man sollte zudem die einzelnen Maßnahmen nicht nur isoliert betrachten, sondern in der Summe beachten, dass das staatliche Datennetz immer engmaschiger wird (Stichworte: Übermittlung von Fluggastdaten und Finanztransaktionen an die USA, zentrale Datei der Steuerverwaltung, einheitliche Steuer-Identifikationsnummer, elektronische Gesundheitskarte usw.). Noch sind die Daten zweckgebunden und getrennt; es werden sich in Zukunft aber noch viele Gründe finden lassen (Kostenersparnis, Bequemlichkeit, Terrorgefahr usw.), um die Daten zu verknüpfen.
Bei aller Kritik gilt aber: Es gibt nicht nur die Wahl zwischen umfassender Sicherheit oder totaler Freiheit. Es wird in einer Demokratie immer darum gehen, welche Balance zwischen Sicherheit und Freiheit hergestellt wird. Dies hängt nicht zuletzt vom Ausmaß der Gefährdung der Freiheit durch Angriffe auf unsere Gesellschaft ab, aber auch davon, was wir an Einschränkungen in Kauf nehmen wollen, um den tatsächlichen oder angeblichen Gefahren zu begegnen.
Wichtig wäre bei neuen Befugnissen, möglichst belastbare und objektive Informationen über die Sicherheitslage zu bieten und vor allem neue Instrumente zuerst nüchtern auf ihre Geeignetheit und Verhältnismäßigkeit abzuklopfen. Sie sollten zudem zeitlich begrenzt und später einer neutralen Erfolgskontrolle unterzogen werden. Die Betroffenen sollten in der Regel und nicht nur ausnahmsweise über staatliche Maßnahmen in Kenntnis gesetzt werden.
Statt Phantomdiskussionen um die Online-Durchsuchung zu führen, sollte die Polizei lieber personell und ausstattungsmäßig in die Lage versetzt werden, mit den wachsenden Belastungen des Polizeialltags und den zusätzlichen Datenmengen fertig zu werden.
Insgesamt sollte aber klar sein: Die Sicherheit hat im Ergebnis der Freiheit zu dienen und nicht umgekehrt. Wenn wir unsere Freiheitsrechte aufgeben, würden wir nur den Terroristen in die Hände spielen.
Jörg Klingbeil
Aktualisierte Kurzfassung eines Referats beim Freitagabendtreff in der Tempelgemeinde Stuttgart am 28. September 2007.
Der Verfasser ist Stellvertretender Beauftragter für den Datenschutz im Innenministerium des Landes Baden-Württemberg.
Stellungnahmen zu diesem Beitrag nimmt der Schriftleiter der »Warte« gern entgegen.